Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mieter dies nicht länger hinnehmen müssen.Seit dem 1. Januar 2004 gilt die Wohnflächenverordnung (WoflV). Danach setzt sich die Wohnfläche aus der anrechenbaren Grundfläche der Wohnräume zusammen.
Bei Flächenabweichungen von mehr als 10 Prozent kann der Mieter wegen eines nicht behebbaren Mangels außerordentlich und fristlos kündigen.
Sehr häufig werden bei der Berechnung von Dachschrägen Fehler gemacht, die in der Regel dazu führen, dass im Mietvertrag mehr Wohnfläche angegeben wird, als tatsächlich vorhanden ist.
Dadurch zahlen Sie nicht nur zu viel Miete, sondern in vielen Fällen auch zu viel Nebenkosten!
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