Der Ersttermin umfasst eine Besichtigung des Schadens, einschl. nicht zerstörenden Untersuchungen mit den gewöhnlichen Messwerkzeugen des Gutachters.
Es wird auch festgelegt, ob evtl. ein weiterer Termin z.B. für die Öffnung von Bauteilen, endoskopische Untersuchungen, Messungen mit speziellen Messgeräten, oder ein Termin bei anderer Wetterlage, z.B. für eine Untersuchung mittels Thermografiekamera, notwendig ist. Ebenso werden Sie von mir, sofern schon möglich, über die Ursachen des Bauschadens informiert und zu Möglichkeiten der Sanierung beraten. Zudem haben Sie Gelegenheit festzulegen, ob ein Gutachten erstellt werden muss und welchen Umfang dieses haben muss (z.B. für eine Verwendung bei Gericht oder für den privaten Gebrauch). Soweit ein Gutachten oder eine schriftliche Stellungnahme gewünscht ist, so ist diese zusätzlich zu beauftragen.
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Schriftliches Gutachten / Stellungnahme
Sofern ein schriftliches Gutachten von Ihnen beauftragt ist, wird aus den beim Ortstermin festgestellten Daten und mit den erstellten Fotos ein Gutachten über die Ursachen des Schadens bzw. des Schimmelpilzbefalls erstellt. Das Gutachten umfasst folgende Angaben zu Ortstermin: Datum, Witterungslage zu diesem Zeitpunkt, Schadensaufnahme, persönliche Feststellungen , fotografische Dokumentation des Schadens, gutachterliche Stellungnahme über die Ursachen des Bauschadens bzw. des Schimmelpilzbefalls und auf Wunsch auch Vorschläge, wie der Schaden zu beseitigen ist.