Der erste Termin umfasst eine Besichtigung des Schadens einschließlich zerstörungsfreier Untersuchungen mit den üblichen Messwerkzeugen des Sachverständigen.
Dabei wird auch geklärt, ob eventuell ein weiterer Termin z.B. für Bauteilöffnungen, endoskopische Untersuchungen, Messungen mit speziellen Messgeräten oder ein Termin bei anderen Witterungsverhältnissen z.B. für eine Untersuchung mit einer Thermografiekamera erforderlich ist. Ebenso informiere ich Sie, soweit bereits möglich, über die Ursachen der Bauschäden und berate Sie über die Möglichkeiten der Sanierung. Außerdem haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob ein Gutachten erstellt werden soll und welchen Umfang es haben soll (z.B. für die Verwendung vor Gericht oder für den privaten Gebrauch). Wird ein Gutachten oder eine schriftliche Stellungnahme gewünscht, so ist dies zusätzlich zu beauftragen.
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Schriftliches Gutachten / Stellungnahme
Sofern Sie ein schriftliches Gutachten in Auftrag geben, wird anhand der bei der Ortsbesichtigung festgestellten Daten und der angefertigten Fotos ein Gutachten über die Ursachen des Schadens bzw. des Schimmelpilzbefalls erstellt. Das Gutachten enthält folgende Angaben zum Ortstermin Datum, Witterungsverhältnisse zu diesem Zeitpunkt, Schadensaufnahme, persönliche Feststellungen, Fotodokumentation des Schadens, gutachterliche Stellungnahme zu den Ursachen des Bauschadens bzw. des Schimmelpilzbefalls und auf Wunsch auch Vorschläge zur Schadensbeseitigung.