Wohnflächenberechnung nach WoFlV
Der BGH hat entschieden, dass Mieter das nicht mehr hinnehmen müssen.Die Wohnflächenverordnung (WoflV) ist seit dem 1. Januar 2004 gültig. Danach setzt sich die Wohnfläche aus der anrechenbaren Grundfläche der Wohnräume zusammen.
Bei Flächenabweichungen über 10 Prozent dürfen Mieter aufgrund eines nicht behebbaren Mangels den Mietvertrag außerordentlich und fristlos kündigen.
Sehr oft werden Fehler im Bereich von Dachschrägen bei der Berechnung gemacht, was meistens zu mehr Wohnfläche im Vertrag führt, als tatsächlich vorhanden ist.
Damit zahlen Sie nicht nur zu viel Miete, sondern auch in vielen Fällen zu viel Nebekosten!
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